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Lernen von zu Hause

Das Gesundheitsministerium hat besondere Auflagen für den Unterricht an Schulen im Sozial- und Gesundheitswesen erteilt, die zunächst für das erste Schulhalbjahr gelten. Dies bedeutet für uns: Es findet sowohl Präsenz-, als auch Onlineunterricht statt.

Wie muss man sich das konkret vorstellen? Eigentlich ist es ganz einfach: Es gibt Phasen, in denen Schüler*innen den Unterricht an der Schule besuchen und Zeiten, in denen Schüler*innen von zu Hause am Unterricht teilnehmen. Auf diese Weise werden nicht nur Adressat*innen der Heilerziehungspflege geschützt, sondern gleichzeitig wichtige Kompetenzen im Umgang mit Medien erworben, die in der heutigen (Arbeits-)Welt unabdingbar sind.

Für die technische Ausstattung, sprich Lerngeräte wie Tablets und Laptops, ist gesorgt. Zudem erhalten die Schüler*innen der Heilerziehungspflege bzw. -hilfe Zugang zu MS-Teams und die Möglichkeit, diese Software unter Begleitung zu erproben.